"Aus Anonymitätsgründen nennen wir sie Lisa S.

Oder nein doch lieber L. Simpson."

-The Simpsons-


In Ihrem Unternehmen arbeiten weniger als 19 Personen regelmäßig mit personenbezogenen Daten?

(Übrigens: auch Teilzeitkräft und Freelancer zählen zur Gesamtzahl dazu.)


Dann sind Sie evtl. nicht verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen zu bestellen.

(Sofern Sie Videoüberwachungsnalagen betreiben, sind Sie jedoch wieder verpflichtet.)


Gerne werden wir hier als Datenschutzkoordinator für Sie tätig, denn die Vorgaben der DSGVO gelten dennoch für Ihr Unternehmen.

Hierbei prüfen wir den Grad der Konformität zur DSGVO und erarbeiten die notwendigen Regelungen  und Maßnahmen für Sie.

Ebenso dienen wir Ihren Mitarbeitern & Kunden als Ansprechpartner in Datenschutzfragen.


Erstberatung zur DSGVO

Hier informieren wir Sie zu aktuellen Vorgaben, die umgesetzt werden müssen.

Ebenso werden erste Fragen zur Bestandsaufnahme anhand eines Fragenkataloges behandelt.

Erste Bestandsaufnahme

Aufgrund des Fragebogens und der Erstberatung erfolgt eine erste Bestandsaufnahme der vorhandenen Dokumente und Einhaltung der Vorgaben.

Handlungsempfehlungen erarbeiten und umsetzen

Nach der Bestandsaufnahme erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen eine Maßnahmenliste, die zur Erreichung oder Sicherstellung der Konformität zur DSGVO notwendig sind.

Nutzung Datenschutz- managementsystem

Selbstverständlich bekommen Sie Zugang zu unserem Datenschutzmanagementsystem. In diesem werden die notwendigen Dokumentationen vorgenommen. Auch ist es möglich das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten damit zu führen.

Durchführung internes Datenschutzaudit

Jährlich erfolgt ein internes Datenschutzaudit um die Konformität sicherzustellen. Der Auditbericht enthällt einen Tätigkeitsbericht des vergangenen Jahres.